Rohstoffvorrangzone - Chronologie
Einleitung (aktuelle Entwicklung unterhalb)
Wie unter Rohstoffvorrangzone Teil 1 ausführlich dargestellt sind die Gemeinden seitens der Oberbehörde - in unserem Fall die Stmk. Landesregierung - gezwungen, in ihrer Raumplanung bereits bestehende Rohstoffvorrangzonen auszuweisen ("Ersichtlichmachen").
Tut sie das nicht, kommt es zur "Versagung" des Flächenwidmungsplans. In diesem Fall gilt der gesamte Flächenwidmungsplan als nicht genehmigt. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf alle Vorhaben der Gemeinde und deren Bürger (Wohnbau, Gewerbegebieterweiterungen usw.)
Die Gemeinde Semriach lehnt trotz der drohenden Konsequenzen - Versagung der Genehmigung des Flächenwidmungsplanes und Ersatzvornahme - seit Jahren die Ausweisung der ggst. Rohstoffvorrangzone geschlossen ab. Dafür gebührt den Bürgern und den Gemeinderäten höchster Respekt!
Weiterführende Informationen zu den Besonderheiten einer Rohstoffvorrangzone finden Sie unter Rohstoffvorrangzone Teil 1 und Rohstoffvorrangzone Teil 2)
Chronologie Vorrangzone Semriach - jüngstes Ereignis am Anfang - hier geht es zum Beginn
Ziel erreicht
Die Raumplaner des Landes Steiermark korrigieren ohne weiteren Kommentar den geschilderten Fehler. Im fehlerbereinigten Folgeentwurf ist die Rohstoffvorrangzone Semriach endlich vollständig verschwunden!
Nach Ablauf der Einspruchungsfrist erlangte die dem Entwurf zugrunde liegende Verordnung mit 16.07.2016 Rechtskraft!
Wir haben also unser Ziel erreicht - unsere über 23 Jahre dauernden Bemühungen gegen die Errichtung eines Steinbruchs am Schifterkogel, haben sich ausgezahlt!
Und wie geht es weiter?
Lesen Sie hier die Schlussfolgerung des Autors dieser Webseite.
2016 - Der vorletzte (spannende) Akt
Dass unsere weiter unten angeführte Skepsis ihre Berechtigung hatte, sehen Sie im folgenden Abschnitt:
April 2016: Das Amt für Landes- und Regionalentwicklung (die überörtliche Raumpanungsbehörde) legt ihr Entwicklungskonzept zur Stellungnahme durch die Gemeinden auf.
Vorrangzone nur unvollständig gelöscht!
Beim Studium des Auflagenentwurfs stellen wir fest, dass die Rohstoffvorrangzone nicht vollständig gelöscht worden war.
Status vorher: beide Teilflächen ersichtlich
Nach Löschung: eine Teilfläche noch immer aufscheinend
Zur Erinnerung:
Die Gemeinde hatte erreicht, dass die Fußnote in ihrem vorgelegten Flächenwidmungsplan, wonach bei Neuerstellung des überörtlichen Raumordnungskonzepts die Rohstoffvorrangzone Semriach gelöscht werde, bescheidmäßig akzeptiert wurde (siehe unterhalb "Land genehmigt FlWiPlan und ÖEK").
Was ist da passiert?
War es bloß ein Flüchtigkeitsfehler eines Beamten oder steckt mehr dahinter? Wird darauf spekuliert, dass der Unterschied nicht bemerkt werde oder handelt es sich tatsächlich um einen Irrtum? Wir werden es wohl nie erfahren...
Bürgerinitiative und Gemeinde erheben Einwand
Nach Feststellung des Fehlers machten wir von unserem Recht Gebrauch und erheben Einwand gegen den Vorlagenentwurf. Die Gemeinde gibt ebenfalls eine Stellungnahme ab.
REPRO 2016 Entwurf - Einwand BI Schifterkogel
REPRO 2016 Entwurf - Stellungnahme Gem. Semriach
Und wieder heisst es Warten; wir sind gespannt: wird die Landesbehörde unserer Argumentation folgen oder können wir uns bereits auf abermalige Anstrengungen einstellen?
2015 - nichts geschieht
2015 tat sich, in Bezug auf den Schifterkogel, das ganze Jahr nichts.
Von den Gemeindezusammenlegungen war natürlich auch die überörtliche Raumplanungsbehörde des Landes betroffen. Die Reorganisation braucht ihre Zeit.
Die Gemeinden der BH Graz-Umgebung wurden zusammengefasst und laufen numehr unter der Bezeichnung "Steirischer Zentralraum".
Sollen wir jetzt die Sektkorken knallen lassen?
Auf die aktuelle Strukturreform (Gemeindezusammenlegungen) muss auch die überörtliche Raumplanung des Landes Steiermark reagieren. Deshalb werden die Regionalen Entwicklungsprogramme (REPRO's) überarbeitet und neu erstellt. Diese Arbeiten werden sich sicherlich einige Zeit hinziehen.
Als gelernter Österreicher hat man sich angewöhnt, in Zeiten neoliberalen Wirtschaftskaptalismus' getroffenen Entscheidungen grundsätzlich zu misstrauen. Wer weiß, ob nicht irgendein potenter Investor im Verein mit einem findigen Anwalt eine weitere Attacke auf unsere Umwelt startet. Natürlich alles zum Wohle der Wirtschaft - versteht sich.
Eine kleine Feier darf's aber trotzdem sein!
Land genehmigt FlWiPlan und ÖEK
Das Amt der Steiermärkische Landesregierung genehmigt am 06.06.2014 mittels Bescheid den vorgelegten Flächenwidmungsplan der Gemeinde Semriach und das Örtliche Entwicklungskonzept samt vorangeführter Textierung (siehe unterhalb).
Hier dieser wichtige Bescheid in voller Länge:
Bescheid Amt d. Stmk. LReg vom 06.06.2014
Die Lösung
Die Gemeinde Semriach verankert in ihrem Örtlichen Entwicklungskonzept eine Textstelle samt Fußnote mit folgendem Inhalt ein:
"§ 3 Ziff 3 - Rohstoffvorrangzone gemäß REPRO Graz/Graz Umgebung LGBl 106/205
Bei Entfall dieser Vorrangzone im Zuge der Revision des REPRO Graz/Graz Umgebung wird die Ersichtlichmachung automatisch gelöscht.
Als Fußnote wird ergänzt:
Die Ersichtlichmachung der vom Gemeinderat politisch nicht akzeptierten Rohstoffvorrangzone im 4. ÖEK/EP erfolgt aufgrund der Vorgaben der überörtlichen Raumplanung des Landes Steiermark und stellt keine Präjudizierung dar."
Uns ist vor allem der letzte Absatz wichtig. Damit ist klargestellt, dass auch die Gemeinde die Legitimierung der Vorrangzone (auch für die Zukunft) nicht anerkennt (siehe "Zauberformel" weiter unten)
Sitzungsprotokoll Gemeiderat 17.03.2014
2014 Mrz - Die Zauberformel zeigt Wirkung
Irgenwie werden wir das Gefühl nicht los, das die "Zauberformel" (siehe unterhalb) wirkt.
Die beteiligten Stellen der übergeordneten Raumplung des Landes Steiermark signalisieren der Gemeinde - nach zähen Verhandlungen des Bürgermeisters - Zustimmung zu einer besonderen Textierung im Örtlichen Entwicklungskonzept (siehe oberhalb).
Die Zauberformel: Wo bitte, ist der Rechtsakt?
Es scheint so, als hätten wir eine Zauberformel gefunden: In unseren Gesprächen Anfang 2014 mit führenden Politikern und hohen Beamten der Steiermärkischen Raumplanung sprechen wir sie aus - die Zauberformel: "Wo bitte, ist der zugrundeliegende Rechtsakt? Sagen Sie uns bitte, wer hat ihn unterschrieben?"
Wie auf dieser Webseite mehrmals angeführt, hegen wir berechtigte Zweifel am ordnungsgemäßen Zustandekommen der ggst. Rohstoffvorrangzone. Und wie es scheint, liegen wir gar nicht so weit daneben: Bis dato war niemand willens, bzw. in der Lage, uns oder dem Bürgermeister (und damit der betroffenen Gemeinde) den ggst. Akt zu beschaffen.
Selbst hohe Landespolitiker verfallen in Inaktivität nachdem sie zuvor anmerkten, dass die Beschaffung für sie kein Problem darstelle.
Uns erscheint dies sonderbar u. merkwürdig ...
2014 Jan bis März - Intensive Lösungssuche
Anfang 2014 führten wir zusammen mit dem Bürgermeister Ing. Jakob TAibinger und seinem Vize Florian Hirsch mehrere Gespräche mit den Beamten der Landesregierung und maßgeblichen Landespolitikern.
Es kristallisierte sich heraus, dass die Aufnahme einer Fußnote im im Örtlichen Entwicklungskonzept zielführendsten zu sehen sein wird.
2013 Okt - Einwand gegen Raumplanung der Gemeinde
Die Gemeinde Semriach wird (neuerlich) die Versagung der Genehmigung ihres bei der Raumplanungsbehöre des Landes vorgelegten Örtl. Entwicklungskonzepts bzw. des Flächenwidmungsplans in Aussicht gestellt, nachdem sie - ihren Beschlüssen folgend - die "Rohstoffvorranzone Semriach" nicht ersichtlich gemacht hatte.
In Reaktion darauf, fasst der Gemeinderat bei seiner Sitzung am 28.10.2013 einen - einstimmigen - Beharrungsbeschluss. Um den Gemeinderäten die Unterstützung der Bürgerinitiative zu signalisieren, wurde eine Abordnung dorthin entsandt.
Weiters erging an die Gemeinderäte ein Schreiben der Bürgerinitiative
Kommentar
Die Planer der Steiermärkischen Landesregierung sind (rechtlich einwandfrei) dabei, die Gemeinde Semriach auf Grundlage eines veralteten (aber dzt. noch geltenden) Regionalen Entwicklungsprogrammes zur Ersichtlichmachung der Rohstoffvorrangzone zu zwingen, die -nach neuerer Planung - es gar nicht mehr gibt. Da der neue Flächenwidmungsplan für die Dauer von 10 Jahren(!) Rechtskraft hat, kann diese Vorgehensweise für unsere Bestrebungen äußerst schwerwiegende Konsequenzen haben und ist deshalb massiv zu bekämpfen.
2013 Aug - Zugang zum Österreichischen Rohstoffplan
Der "Österreichische Rohstoffplan" wurde 2012 fertiggestellt uns ist nun (endlich) auch für die Öffentlichkeit einsehbar. Nun ist für jedermann ersichtlich, dass eine "Rohstoffvorrangzone Semriach" darin nicht aufscheint.
Kommentar:
Ursprünglich konnte das Dokument lediglich im Buchhandel bezogen werden (26. Band Der österreichische Rohstoffplan ISSN: 0253-097X ISBN: 978-3-85316-065-7 Seiten: 263 L. Weber Erscheinungsjahr: 2012 Preis: € 45,00). Die Freischaltung im Internet wurde erst im Sommer 2013 über Aktivierung eines Landtagsklubs durch die Bürgerinitiative eingerichtet, weil nicht einzusehen war, dass über ein so wichtiges Dokument der Mantel der erschwerten Beschaffung und Verbreitung gelegt werden sollte.
2012 Okt - Weiterer interessanter Text
In Beantwortung einer Anfrage des Raumplaners der Gemeinde Semriach, Ing Haas, teilte die zuständige (Ober)Behörde (Abt. 7 der Stmk. Landesregierung) mit, dass:
"... werden bei der bereits inhaltlich in Vorbereitung befindlichen Überarbeitung des Regionalen Entwicklungsprogrammes Graz/Graz-Umgebung (nunmehr Zentralraum) die Ergebnisse des Bundesrohstoffplanes als Grundlage für die Agrenzung von Rohstoffvorrangzonen herangezogen. Wie im Schreiben des Herrn Bundesministers Mitterlehner an die Gemeinde Semriach bereits mitgeteilt, ist in diesen Unterlagen der Bereich Schifterkogel nicht als hochrangige Lagerstätte festgelegt. ...
Abschließend wurde auf das noch offene (laufende) Verfahren) hingewiesen.
2012 Jun - Schreiben an Ministerium
Zwecks Schaffung von Klarheit in ihrer Raumplanung, wendet sich die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative an das Ministerium, um die Frage der "Rohstofvorrangzone Semriach" im Kontext mit dem Österreichischen Rohstoffplan zu klären.
Gemeinde Semriach - Auskunftersuchen an BM
Beantwortung
Im Antwortschreiben des Ministers, Dr. Reinhold Mitterlehner, wird (u.a.) dezitiert festgehalten:
"... Bezüglich des Bereichs Schifterkogel darf ich Ihnen mitteilen, dass für diesen im Rahmen des Österreichischen Rohstoffplanes, welcher Rohstoffsicherungszonen bzw. -gebiete für mineralische Rohstoffe im gesamten Bundesgebiet aufweist, keine Rohstoffsicherungsflächen ausgewiesen wurden. ..."
Kommentar:
Dieses Schreiben ist ob seiner Festlegung äußerst bemerkenswert und stellt wohl eine der wichtigsten Aussagen der letzten Zeit dar! Darauf wird seitens der überörtlichen Raumplanung des Landes Steiermark Rücksicht zu nehmen sein.
Antwortschreiben des Bundesministers
2012 Feb - Petition an Stmk. Landtag
Im Februar 2012 richtet die Gemeinde Semriach eine Petition an den Raumordnungslandesrat, Dr. Kurzmann, und den Steiermärkischen Landtag in der sie die Adressaten ersucht, die Gemeinde bei Ihrer Ablehnung der Ausweisung der Rohstoffvorrangzone zu unterstützen.
Beantwortung
Der Petitonsausschuß des Stmk. Landtages reagiert auf die Bitte der Gemeinde hauptsächlich mit allgemeinen Formulierungen zur Raumordnung. Der letzte Absatz des Schreibens lässt jedoch aufhorchen:
" ... Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des regionalen Entwicklungsprogrammes für Graz und Graz-Umgebung (nunmehr Steirischer Zentralraum) werden sämtliche Rohstoffvorrangzonen, so auch die genannte Vorrangzone Schifterkogel, auf Basis des Rohstoffplans Österreich evaluiert, hinterfragt, mit anderen Nutzungen- wie der in der Petition angesprochenen Naherhohlungsfunktion - konfliktbereinigt und in der Region mit den betroffenen Gemeinden und in der Regionalversammlung diskutiert. ..."
Anwortschreiben d. Stmk. Landtages
Kommentar:
Wir warten - wieder einmal - auf den Österreichischen Rohstoffplan...
2011 - Gemeinde Ablehnung der Ausweisung
Der Flächenwidmungsplan steht zur turnusgemäßen Revision an.
Im November 2011 lehnt der Gemeinderat der Marktgemeinde Semriach die Ersichtlichmachung der "Rohstoffvorrangzone Schifterkogel" sowohl im Flächenwidmungsplan, als auch im örtlichen Entwicklungskonzept einstimmig (!) ab.